Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherung einer Arbeitsstelle an Straßen

Haben Sie Fragen oder Probleme beim Ausfüllen des Antrags?

Dann wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns.

Antrag gemäß § 45 Abs. 6 StVO

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__45.html

Hinweise
Antragsteller
Arbeitsstelle
Kennzeichnung
Anlagen

Informationen zum Datenschutz gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie hier

Hinweis:

 

Diese Einwilligungen können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Widerrufserklärung können Sie über unser Kontaktformular unter Angabe des Zwecks an den Markt Schnaittach richten. 

 

Frist: 

 

Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme (bei Straßenbauarbeiten im Regenfall mindestens zwei Wochen vor Beginn) einzureichen.

 

Bei späterer Einreichung kann eine rechtzeitige Genehmigung nicht garantiert werden und der Baubeginn kann sich verzögern.

 

 

Erforderliche Unterlagen:

 

- Skizze, Lageplan oder Luftbild

- Verkehrszeichenplan,

alternativ Angabe eines geeigneten Regelplans

Wie möchten  Sie das Formular nutzen?

Mit Bürgerkonto:

 

Durch Klicken auf den Button "Bürgerkonto Login" können Sie sich über Ihr Bürgerkonto anmelden bzw. sich dort registrieren. Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos befüllt. Weitere Informationen zum Bürgerkonto erhalten Sie hier.

 

Hinweis:

 

Die Nutzung des Bürgerkontos (BayernID) ermöglicht die vollständig digitale Antragstellung.

Ohne Bürgerkonto:

 

Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

Antragsteller

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Arbeitsstelle

Anmerkung:

 

Die Bauunternehmer müssen der zuständigen Behörde grundsätzlich Verkehrszeichenpläne vorlegen (§ 45 Absatz 6 StVO).

Der Vorlage eines Verkehrszeichenplanes durch den Bauunternehmer bedarf es in folgenden Fällen nicht:

1. Bei Arbeiten von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, wenn die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken,

2. Wenn ein geeigneter Regelplan besteht.

Link RSA 21

Art
Lage

ggf. getrennt nach Bauphasen

Breiten

Breiten von Behelfsstreifen, Restbreiten von geschränkten Fahrbahnteilen

Dauer
Kennzeichnung, Verkehrsregelung, Verkehrsführung

Link RSA 21

Verantwortliche Person

Wenn die Verkehrssicherung in Eigenleistung erfolgt, ist hierzu ein Nachweis über die Eignung und Qualifikation gem. RSA 21, ZTV – SA und MVAS 1999 Arbeitsstellen an Straßen; Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999) - Bürgerservice erforderlich.

Soweit die benötigte Qualifikation nicht vorliegt, wird empfohlen, für den Vollzug der verkehrsrechtlichen Anordnung eine Verkehrssicherungsfirma zu beauftragen.

Verantwortlicher für die Verkehrssicherung während und nach der Arbeitszeit
Verantwortlicher für den Betrieb; sowie für die Störungsbeseitigung der Lichtzeichenanlage während und nach der Arbeitszeit
Anlagen

z.B. RSA-Bescheinigung, Erlaubnis/Gestattung zur Sondernutzung

Regelpläne B I

Innerörtliche Straßen

Arbeitsstellen von längerer Dauer im Fahrbahnbereich

 

Best.-Nr./Regelplan - Bezeichnung

080-B I/1          Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich oder mit geringer Einengung

080-B I/2          Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich und mit deutlicher Einengung

080-B I/3          2-streifige Fahrbahn mit geringer Einengung (analog bei Richtungsfahrbahn)

080-B I/4          2-streifige Fahrbahn mit Verkehrsführung über Behelfsfahrstreifen (analog bei Richtungsfahrbahn)

080-B I/5          2streifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung und geringer Verkehrsstärke - Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen

080-B I/6          2-streifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung - Verkehrsregelung durch Lichtsignalanlage

080-B I/7          2-streifige Fahrbahn mit Arbeitsstelle in Fahrbahnmitte

080-B I/8          2-streifige Fahrbahn mit beidseitiger Einengung mit geringer Verkehrsstärke - Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen

080-B I/9          4-streifige Fahrbahn mit Sperrung eines rechten Fahrstreifens bzw. 3-streifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der 2-streifigen Richtung - Führung über Seitenstreifen

080-B I/10         4-streifige Fahrbahn mit Sperrung eines linken Fahrstreifens bzw. 3-streifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der 2-streifigen Richtung - Führung über Seitenstreifen

080-B I/11         4-streifige Fahrbahn mit Sperrung eines rechten Fahrstreifens bzw. 3-streifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der 2-streifigen Richtung

080-B I/12         4-streifige Fahrbahn mit Sperrung eines linken Fahrstreifens bzw. 3-streifige Fahrbahn mit Sperrung im Bereich der 2-streifigen Richtung

080-B I/13         4-streifige Fahrbahn mit Sperrung der beiden linken Fahrstreifen

080-B I/14         4-streifige Fahrbahn mit Sperrung der Fahrstreifen einer Richtung

080-B I/15         3-streifige Fahrbahn mit Sperrung der 1-streifigen Richtung

080-B I/16         2-streifige Fahrbahn mit halbseitiger Sperrung - Einbahnstraßenregelung - ggf. Einrichtung einer Umleitung

080-B I/17         Sperrung einer Straße - ggf. Einrichtung einer Umleitung

 

Regelpläne B II

Innerörtliche Straßen

Arbeitsstellen von längerer Dauer im Geh- und Radwegbereich

Best.-Nr./Regelplan – Bezeichnung

080-B II/1         Arbeitsstellen für Geh- und/oder Radwegen

080-B II/2         Paralleler Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges (bei Sperrung des Gehweges analog) geringe Einengung der Fahrbahn (bei Richtungsfahrbahn analog)

080-B II/3         Paralleler Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges (bei Sperrung des Gehweges analog) geringe Einengung der Fahrbahn (bei Richtungsfahrbahn analog)

080-B II/4         Paralleler Geh- und Radweg mit Sperrung des Radweges und Einengung des Gehweges - Notweg auf der Fahrbahn (bei Richtungsfahrbahn analog)

080-B II/5         Gehweg-Vollsperrung, Notweg auf der Fahrbahn, Straße mit geringer Verkehrsstärke oder in geschwindigkeitsreduziertem Bereich mit geringer Einengung

080-B II/6         Gehweg-Vollsperrung, Notweg auf der Fahrbahn (bei Notweg auf dem Seitenstreifen analog), Straße mit geringer Verkehrsstärke oder im geschwindigkeitsreduzierten Bereich mit deutlicher Einengung

080-B II/7         Paralleler Geh- und Radweg, Notweg über Fahrbahn, Verkehrsführung über Behelfsfahrstreifen (bei Richtungsfahrbahn analog)

080-B II/8         Paralleler Geh- und Radweg, Notweg über Fahrbahn, halbseitige Sperrung der Fahrbahn bei geringer Verkehrsstärke – Verkehrs-regelung durch Verkehrszeichen (bei Richtungsfahrbahn

080-B II/9         analog) Paralleler Geh- und Radweg, Notweg über Seitenstreifen, ohne Einengung der Fahrbahn

 

Regelpläne B III

Innerörtliche Straßen

Arbeitsstellen von längerer Dauer im Bereich von Schienenbahnen

Best.-Nr./Regelplan – Bezeichnung

080-B III/1        4streifige Fahrbahn mit Schienenbahn, Sperrung des Schienenbereiches nur in einer Fahrtrichtung

080-B III/2        4streifige Fahrbahn mit Schienenbahn, Sperrung des Schienenbahnbereiches insgesamt

080-B III/3        4streifige Fahrbahn mit Schienenbahn, Sperrung des Schienenbahn-bereiches auf eigenem Gleiskörper und des rechten Fahrstreifens

 

Regelpläne B IV

Innerörtliche Straßen

Arbeitsstellen von kürzerer Dauer

Best.-Nr./Regelplan – Bezeichnung

080-B IV/1        Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Einengung eines Fahrstreifens

080-B IV/2        Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Sicherungsfahrzeugen

080-B IV/3        Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Sperrung des Schienenbahnbereiches

 

Regelpläne C I

Landstraßen

Arbeitsstellen von längerer Dauer

Best.-Nr./Regelplan – Bezeichnung

080-C I/1          Ohne Einengung der Fahrbahn

080-C I/2          Mit geringer Einengung der Fahrbahn

080-C I/3          Verkehrsführung über Behelfsfahrstreifen

080-C I/4          Fahrbahn halbseitig gesperrt - Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen

080-C I/5          Fahrbahn halbseitig gesperrt - Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage

080-C I/6          Arbeitsstelle am Übergang vom Außer- in den Innerortsbereich Fahrbahn halbseitig gesperrt

080-C I/7          3-streifige Fahrbahn - Verkehrsregelung durch Verkehrszeichen Sperrung des rechten Fahrstreifens der 2-streifigen Richtung

080-C I/8          3-streifige Fahrbahn Sperrung der 1streifigen Richtung

080-C I/9          Arbeitsstellenumfahrung mit Behelfsfahrbahn

 

Regelpläne C II

Landstraßen

Arbeitsstellen von kürzerer Dauer

Best.-Nr./Regelplan – Bezeichnung

080-C II/1         Arbeitsstelle von kürzer Dauer mit Beschilderung auf Straßen mit geringer Verkehrsstärke (nur bei Tageslicht)

080-C II/2         Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit fahrbarer Absperrtafel (nur bei Tageslicht)

080-C II/3         Bewegliche Arbeitsstelle (nur bei Tageslicht)

080-C II/4         Arbeitsstelle für Markierungsarbeiten in Fahrbahnmitte (nur bei Tageslicht)

080-C II/5         Vermessungsarbeiten außerorts mit starker Einschränkung einer Fahrbahn im Gegenverkehr - Sicherung mit Leitkegel

 

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